Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden oder ist es gekündigt, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Im Hinblick auf Aufhebungsverträge, Abfindungen, aber auch Kündigungsschutzklagen blicken wir auf einen weitreichenden Erfahrungsschatz zurück.

Dabei hat es sich gezeigt, dass in manchen Fällen eine zunächst einvernehmliche außergerichtliche Lösung empfehlenswert ist. Auf Wunsch können die Lösungen auch durch einen der Kanzlei angehörigen Mediator durch Gespräche der Parteien angestrebt werden.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

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