Durch seine Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichert der Notar auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht.

Der Notar hat die Aufgabe, Bürger und Bürgerinnen bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften zu betreuen, wie z. B. bei:

  • Immobiliengeschäften
  • Gesellschaftsrecht / Handelsregister
  • Testament und Erbe
  • Familienrecht

Der Notar berät und belehrt die Parteien über die Folgen, zeigt Alternativen auf und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Nach der Beurkundung überwacht der Notar Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und sorgt für Eintragungen etwa im Grundbuch oder Handelsregister.

Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten unwiderleglich die getroffenen Vereinbarungen. Seine Sachkunde und Erfahrung kann der Notar am besten einsetzen, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Das Ergebnis ist eine klar und unzweideutig gefasste Urkunde.